Neue Empfehlungen für die Erstellung der Gutachten der Schulleiterinnen und Schulleiter nach § 17 OVP
Eine Arbeitsgruppe der Bezirksregierung Düsseldorf hat eine Handreichung für die Erstellung der Endgutachten der Schulleiterinnen und Schulleiter erarbeitet. Sie können diese Handreichung hier einsehen.
Hinweis: Diese Regelungen gelten nur nach alter OVP 2003!
Informationen zu den Langzeitbeurteilungen nach OVP 2011 finden Sie beim Landesprüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen
http://www.pruefungsamt.nrw.de/Info_zur_Pruefung/OVP_2011/Schule/index.html
sowie Formulare unter
http://www.pruefungsamt.nrw.de/Formulare/OVP_2011/Formulare_fuer_Schulen/index.html.